


Wasseranlegestelle
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Europa investiert in ländliche Gebiete“
Das Vorhaben mit dem Ziel „Errichtung einer neuen touristischen Infrastruktur – einer Wasseranlegestelle in Ublik am Buwełno-See und deren nichtkommerzielle Nutzung durch Touristen und die lokale Bevölkerung“ wird aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung im Rahmen der LEADER-Initiative“ des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums für die Jahre 2014–2020 kofinanziert.
Ergebnis des Vorhabens:
„Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Gebiets als Ort für Erholung, wirtschaftliche Tätigkeit und Wohnen“
Fördervertrag Nr. 00499-6935-UM1410766/18 vom 29.11.2018
Das Projekt umfasste den Bau einer öffentlich zugänglichen Wasseranlegestelle in der Ortschaft Ublik am Buwełno-See durch ein Unternehmen, das auf den Bau von Stegen spezialisiert ist. Die Maßnahme wurde auf dem Grundstück Nr. 77/2 am Buwełno-See, Gemarkung Ublik, Gemeinde Orzysz, auf der Höhe des Grundstücks Nr. 1/3, Gemarkung Ublik, Gemeinde Orzysz, Landkreis Pisz, Woiwodschaft Ermland-Masuren durchgeführt.
Die Anlegestelle dient der Erholung und Freizeitgestaltung. Das Ziel des Vorhabens – die Entwicklung von Infrastruktur zur Befriedigung der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und von Touristen – wurde durch den Bau der Anlegestelle und deren Bereitstellung für alle Nutzer, insbesondere in der Frühjahrs- und Sommersaison, erreicht.
NUTZUNGSORDNUNG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN SCHWIMMSTEIG
Der schwimmende Steg ist Eigentum von Paweł Kaczmarek und befindet sich am Buwełno-See auf Höhe der Adresse Ublik 17.
Alle Personen, die sich auf dem Steg aufhalten, sind verpflichtet, sich mit dieser Ordnung vertraut zu machen und deren Bestimmungen einzuhalten.
Die Nutzer des Stegs sowie Personen, die dessen Ausstattung beschädigen, tragen die volle materielle Verantwortung für verursachte Schäden. Für Minderjährige haften deren Eltern oder gesetzliche Vertreter.
Das Mitbringen von Behältern mit Gasen unter Druck, ätzenden Substanzen sowie das Verschmutzen des Stegs ist verboten.
Das Befahren des Stegs mit Fahrrädern, Mopeds, Motorrädern, Quads sowie das Fahren mit Rollschuhen oder Skateboards ist untersagt.
Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln auf dem Steg sind verboten.
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, dürfen den Steg nicht benutzen.
Das Schwimmen unter der Konstruktion des Stegs ist verboten.
Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht von Eltern oder einer volljährigen Betreuungsperson auf dem Steg aufhalten.
Es ist verboten:
- vom Steg ins Wasser zu springen
- auf dem Steg zu laufen
- die öffentliche Ordnung zu stören
- Wasser, Steg oder Umgebung zu verschmutzen
- Gegenstände ins Wasser zu werfen
- auf dem Steg zu rauchen oder offenes Feuer zu benutzen
- Substanzen mitzubringen, die den Steg verunreinigen können
- in die Konstruktion des Stegs einzugreifen
Angeln vom Steg ist erlaubt, darf jedoch die Nutzung durch andere Personen nicht einschränken. Angler sind nicht privilegiert.
Personen, die gegen die öffentliche Ordnung oder diese Vorschriften verstoßen, werden vom Steg verwiesen.
Der Eigentümer des Stegs haftet nicht für Unfälle oder Vorfälle, die aus der Nichteinhaltung dieser Ordnung resultieren.
Notrufnummern:
- Polizei – 997
- Feuerwehr – 998
- Rettungsdienst – 999
- Notruf – 112